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DOKUMENTE IM TODESFALL
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Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte, Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt zu melden.

Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:

  • Todesbescheinigung

    Der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt, ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung des Verstorbenen den Tod mit Personalien, Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt. Er ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln

    Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss unverzüglich ein Arzt gerufen werden, der bei sicheren Todeszeichen diesen Totenschein ausstellt.

    Quelle: Todesfall » http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
    Die Geburtsurkunde kann beim Standesamt des Geburtsortes des Verstorbenen beantragt werden.
  • Familienstammbuch
    Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher und wird am Tag der Eheschließung ausgestellt. Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner bzw. Lebenspartner und gegebenenfalls die Geburten von Kindern, Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Trauung und die Taufen der Kinder, sowie Sterbeurkunden.

    War der Verstorbene nicht verheiratet, wird das Familienstammbuch der Eltern des Verstorbenen benötigt.
    Quelle: Familienstammbuch » http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde / Eheurkunde
    Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe.
  • Scheidungsurteil
    War der Verstorbene geschieden, wird eine rechtskräftige Abschrift des Scheidungsurteils benötigt.
  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Grabschein
    Wenn der Verstorbene in einem bereits existierenden Grab, zum Beispiel einem Familiengrab, beigesetzt werden soll, muss der Grabschein vorgelegt werden, der bei Erwerb der Grabstelle ausgestellt wird.
  • Sterbeurkunde
    Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist die Eintragung im Sterberegister des Standesamtes.